Flottenmanagement
Sofern LKW-Fahrer gewerblich auf den Straßen unterwegs sind, gelten mit den sogenannten Lenk- und Ruhezeiten besondere Bestimmungen. Diese sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Deren Einhaltung wird sowohl vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) als auch von der Polizei streng überwacht. Kommt es zu einem Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten, drohen teils hohe Bußgelder für Fahrer und Betrieb.
Was gilt genau für Lenk- und Ruhezeiten, wie lange darf ein Lkw-Fahrer pro Tag fahren, wie lange muss er sich erholen und wie wird der Nachweis erbracht? Nachfolgend geben wir Ihnen einen schnellen Überblick über alles, was Sie zu Lenk- und Ruhezeiten wissen müssen und zeigen, wie die Lösung von Inseego zur Digitalisierung der Fahrer- & Tachodaten Ihr Flottenmanagement effektiv unterstützt.
Das Hauptziel der gesetzlichen Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten ist der Schutz von LKW-Fahrern und allen anderen Verkehrsteilnehmern, also die Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit. Durch die gesetzlichen Ruhezeiten wird sichergestellt, dass sich der Fahrer eines Lastkraftwagens ausreichend erholen kann, um während seiner Lenk- bzw. Arbeitszeit aufmerksam und konzentriert zu fahren bzw. zu handeln. Die Gesetze zu Lenk- und Ruhezeiten sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), im Fahrpersonalrecht (FPersG), in der Fahrpersonalverordnung (FPersV), in der Richtlinie 2002/15/EG sowie in der EU-Verordnung 561/2006 verankert.
Grundsätzlich gilt es, Lenkzeit und Arbeitszeit zu unterscheiden. Die Arbeitszeit bezieht alle Tätigkeiten eines Arbeitstags mit ein. Damit sind bei Kraftfahrern beispielsweise auch das Ein- oder Umladen gemeint. Die gesetzliche, wöchentliche Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt und darf nicht länger als 48 Stunden betragen. Die Lenkzeit hingegen ist die Zeit, die der Lkw-Fahrer tatsächlich am Steuer verbringt. Diese ist mit den Lenk- und Ruhezeiten gesondert geregelt.
Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden muss eine Pause von 45 Minuten erfolgen.
Die Pausen können in zwei Blöcke von 15 Minuten und 30 Minuten eingeteilt werden.
Ausnahmen für die Lenk- und Ruhezeiten gelten im Rahmen der Fahrpersonalverordnung (FahrPersV) nur unter anderem für Händler, Landwirte oder Handwerker sowie Polizei oder Rettungsdienste.
Für die wöchentlichen Ruhezeiten muss der Arbeitgeber laut Neuregelung auf seine Kosten eine geeignete Unterkunft mit einer angemessenen Schlafgelegenheit und sanitärer Einrichtung zur Verfügung stellen. Die Ruhezeiten dürfen nicht mehr im Fahrzeug verbracht werden.
Wer gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen, die im Bußgeldkatalog festgesetzt sind.
Bei einer zu geringen Ruhezeit von bis zu drei Stunden werden je Stunde 30 Euro fällig. Ab der vierten Stunde sind es pro Stunde bereits 60 Euro. Wer die Lenkzeitunterbrechung unterschreitet, kann mit 30 Euro bei 15 Minuten und je angefangene Viertelstunde mit ebenfalls 60 Euro rechnen.
Sollte ein Lkw-Fahrer trotz Verbotes seine Wochenruhezeit in der Fahrerkabine verbringen, kann dieser mit bis zu 500 Euro belangt werden.
Und Vorsicht: Für alle Verstöße gegen die Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers wird auch der Unternehmer zur Kasse gebeten und das mit Beträgen, die der dreifachen Höhe der Fahrer-Bußgelder entsprechen können.
Schon seit dem 1. Mai 2006 greift das Gesetz zur „digitalen Kontrolle“. Die Fahrtenschreiber werden dafür mit einer sogenannten Fahrerkarte bedient, die vom TÜV, der DEKRA oder der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt werden.
Wir von Inseego haben mit unserer Lösung zur Digitalisierung der Tachodaten eine innovative Lösung für das Auslesen der Lenk- und Ruhezeiten aus der Ferne entwickelt. Darüber hinaus erhalten Sie als Spedition fundierte Daten, um die Disposition Ihrer Fahrer sowie die Kommunikation von Ankunfts- und Abfahrtszeiten deutlich effektiver zu gestalten.
Mit Inseego Tacho werden die Lenk- und Ruhezeiten ebenso wie die Geschwindigkeiten und die zurückgelegten Strecken exakt aufgezeichnet. Während der Fahrt lassen sich alle Tachodaten via Remote-Download bequem auslesen, auf einem benutzerfreundlichen Dashboard anzeigen und von hier spielend einfach verwalten.
Eine unmittelbare Echtzeitanalyse der Lenk- und Ruhezeiten verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über alle verbleibenden Tages-, Wochen- und Doppelwochenrestlenkzeiten, sodass Sie Aufträge besser planen und sogar Verstöße präventiv vermeiden können.
Neben der Aufzeichnung und dem Auslesen der Lenk- und Ruhezeiten stellt die digitale Verwaltung über Inseego Tacho eine 100 % gesetzeskonforme Archivierung sicher und bietet ein umfangreiches Berichtswesen. Selbstverständlich erfolgt die Datenübertragung über zuverlässige, DSGVO-konforme Server.
Bei Inseego Tacho handelt es sich um eine modular aufgebaute Komplettlösung zum digitalen Auslesen von EU-Tachographen.
Die Vorteile der Lenk- und Ruhezeitenüberwachung und -steuerung mit Inseego Tacho:
Entdecken Sie Inseego Tacho für Controlling und Management von Lenk- und Ruhezeiten in Ihrem Unternehmen. Für weitere Fragen oder konkrete Anfragen treten Sie gerne mit unseren Experten in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen.